Schulungstermin – Nr.3

PraeventionsschulungSchulungstermin – Nr.3

Schulungstermin – Nr.3

10.07.21 in Vechta (6h)

Um Sensibilität, Fachkompetenz und Handlungssicherheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu unterstützen, sind für alle ehren-, haupt- und nebenamtlichen MitarbeiterInnen der katholischen Kirche im Bischöflich Münsterschen Offizialat Präventionsschulungen vorgesehen. Sie sollen helfen, eine Kultur des Hinschauens und aktiven Handelns anzuregen.

Dieses Basisschulungsangebot von 6 Zeitstunden entspricht in Art und Umfang den Ausführungsbestimmungen zu § 9 der Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für den Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (Offizialatsbezirk Oldenburg) vom 01.05.2015 und dem Curriculum für die Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt von Kindern und Jugendlichen im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (Offizialatsbezirk Oldenburg) vom 01.05.2015.

Veranstaltungsort für den o.g. Kurs ist der BDKJ-Jugendhof in Vechta. Wir hoffen, dass wir mit der Terminauswahl möglichst viele Personen aus der genannten Zielgruppe erreichen. Für die entstehenden Kosten (Verpflegung und Raummiete) wird eine Gebühr von ca. 25,00 € pro Person erhoben. Dieser Beitrag wird Ihrer Pfarrei bzw. Ihrem Arbeitgeber in Rechnung gestellt.

Diese 6stündige Basisschulung ist für eine Zielgruppe von Mitarbeiter:innen (Büchereimitarbeiter:innen, Küster:innen, Pfarreisekretär:innen, Rechnungsführer:innen, Praktikant:innen, etc.) vorgesehen, die regelmäßigen wöchentlichen Kontakt mit Kinder und Jugendlichen haben.

Ziele der Schulungen sind, dass wir als Kirche aufmerksamer werden für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, dass wir sensibel sind, für deren Sorgen und Nöte und dass wir Wege kennen, um ihnen zu helfen. Denn schließlich möchten wir alle, dass es den Kindern und Jugendlichen gut geht!

Datum: Samstag, 10.07.2021, 09:00 – 17:00 Uhr

Leitung: wird noch bekannt gegeben

Zielgruppe: Die Pfarrei hat nach den Ausführungsbestimmungen zu § 9 der Ordnung zu differenzieren, in welcher Intensität, welche Personen aus der Pfarrei geschult werden sollen. Diese 6stündige Baisischulung ist vorgesehen für Personengruppen (Büchereimitarbeiter:innen, Küster:innen, Pfarreisekretär:innen, Rechnungsführer:innen, Praktikant:innen, etc.), die folgende Kriterien aufweisen:

Art der Tätigkeit:

  • Tätigkeit im Rahmen eines Vorpraktikums oder Orientierungs-Praktikums
  • Mitarbeitende mit pädagogischer, therapeutischer, betreuender, beaufsichtigender, pflegender oder seelsorglicher Tätigkeit

Intensität und Dauer:

  • regelmäßiger wöchentlicher Kontakt (ab mindestens 3 Monaten) oder kurzzeitiger Kontakt mit Übernachtung

Ort: BDKJ-Jugendhof in Vechta