Inhalte der Schulungen
Die Präventionssordnung und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen geben die Inhalte und die Intensität vor.
Die Inhalte lauten:
- Basiswissen und Recht
- Entwicklungspsychologische Grundlagen
- Basiswissen zum Thema sexualisierte Gewalt
- Rechtliche Bestimmungen
- Reflexion und Sensibilisierung
- Reflexion des eigenen Verhaltens gegenüber Kindern und Jugendlichen
- Sensibilisierung für Gefährdungsmomente und begünstigende Situationen
- Prävention und Intervention
- Präventionsmaßnahmen und Schutzstrukturen
- Intervention bei Vermutungsfällen
- Kommunikations- und Krisenmanagement
Für die verschiedenen Zielgruppen sind 6- oder 12-stündige Schulungen vorgesehen.